Kosten
Eine Fondsanlage ist mit Kosten verbunden, die das Fondsvermögen mindern und Einfluss auf die Wertentwicklung nehmen. Bei dem Erwerb von Fondsanteilen sollten die Gesamtkosten für die Anlage berücksichtigt werden. Der Erwerb und der Verkauf von Fondsanteilen erfolgt zum Ausgabepreis (ggf. mit Ausgabeaufschlag) bzw. Rücknahmepreis (ggf. mit Rücknahmeabschlag). Bei einem Erwerb oder einer Rückgabe von Fondsanteilen über Dritte können die Kosten höher als der genannte Ausgabeaufschlag oder Rücknahmeabschlag ausfallen. Neben den Erwerbs-/ Verkaufskosten fallen bei einer Fondsanlage fortlaufende Kosten in Form der Verwaltungsvergütung an. Die Verwaltungsvergütung wird für das Fondsmanagement und weiteren administrativen Aufwendungen berechnet. Zusätzlich zu der Verwaltungsvergütung können Kosten für die Vertriebsstellen anfallen. Die Gesamtkostenquote eines Fonds (Total Expense Ratio (TER)) können Sie dem jeweiligen Jahresbericht entnehmen. In der ausgewiesenen Gesamtkostenquote ist eine ggf. berechnete erfolgsabhängige Vergütung nicht enthalten. Die erfolgsabhängige Vergütung ist variabel und kann zu einem Anstieg der Kosten beitragen. Die Transaktionskosten, die für den Erwerb und die Veräußerung von Wertpapieren anfallen, werden ebenfalls nicht in der Gesamtkostenquote abgedeckt und werden separat berechnet.
Marktrisiko
Investmentfonds unterliegen dem allgemeinen Marktrisiko und können sich Marktschwankungen / rückläufigen Märkten nicht entziehen. Die Markteinflüsse haben Auswirkung auf den Anteilspreis des Fonds, der sich sowohl erhöhen als auch reduzieren kann. Indexfonds bilden auch bei fallenden Kursen die Wertentwicklung des zugrundeliegenden Index nach. Eine Fokussierung des Anlageschwerpunkts z.B. auf spezielle Themen oder Regionen trägt zu einem höheren Ertrags- und Risikoprofil des Investmentfonds bei, da die Auswahlmöglichkeiten der Investments für das Fondsmanagement beschränkt werden, was wiederrum Auswirkungen auf die Risikostreuung hat.
Rücknahme von Fondsanteilen
Grundsätzlich haben Anteilsinhaber von Investmentfonds die Möglichkeit die Anteile zum aktuellen Rücknahmepreis zurückzugeben. Gegebenenfalls erfolgt die Rücknahme unter Berücksichtigung eines Rücknahmeabschlags oder einem Verwässerungsausgleich. In den Anlagebedingungen kann die Rücknahme von Fondsanteilen geregelt sein, sodass bei außergewöhnlichen Umständen keine Rücknahme von Fondsanteilen erfolgen muss. Besondere Umstände können beispielsweise die Schließung von Börsenplätzen, Handelsbeschränkungen oder politische Krisen sein. In solchen Fällen wird die Ermittlung der Anteilspreise beeinflusst. Eine Aussetzung der Rücknahme von Fondsanteilen ist auch dann zulässig, wenn die Rücknahme nicht aus liquiden Mitteln des Fonds erfolgen kann. Das Aussetzen der Rücknahme von Fondsanteilen bringt das Risiko für Anleger seine Anteile nicht zum gewünschten Zeitpunkt zurückgeben zu können. Während der Aussetzung der Rücknahme von Anteilen ist ein Rückgang des Anteilspreises möglich, insofern Vermögenswerte in diesem Zeitraum unter dem Verkehrswert veräußert werden. Der Anteilspreis kann somit nach der Aussetzung der Rücknahme geringer als zuvor ausfallen. Besteht für eine Kapitalverwaltungsgesellschaft während der Rücknahmeaussetzung nicht die Möglichkeit ausreichen Liquidität aufzubauen, um die Rückgabewünsche der Anleger durchführen zu können, kann der Fonds abgewickelt und liquidiert werden. Die Liquidation kann zu einem Verlust für Anleger führen.
Investmentfonds können innerhalb ihrer Anlagestrategie in Derivate investieren. Hierzu finden u.a. Optionen, Swaps und Finanzterminkontrakte Anwendung. Der Einsatz der Finanzinstrumente kann zur Absicherung aber auch zur Renditesteigerung erfolgen. Es gilt hierbei festzuhalten, dass der Einsatz von Derivaten erhöhte Risiken mit sich bringt, deren Verluste höher als die eingesetzten Mittel für das Derivategeschäft ausfallen können.
Investmentfonds haben die Möglichkeit Wertpapierleihegeschäfte durchzuführen. Die birgt das Risiko, dass die Gegenpartei seinen Verpflichtungen aus dem Wertpapierleihgeschäft nicht nachkommt, die hinterlegten Sicherheiten Verluste erzielt haben und den Wert der verliehenen Wertpapiere unterschreiten.
Übertragung und Kündigung
Die Übertragung eines Investmentfonds auf einen anderen Investmentfonds ist unter bestimmten Bedingungen gesetzlich erlaubt. Eine der Voraussetzungen ist beispielsweise, dass die Anlagegrundsätze und -grenzen der betroffenen Fonds im Wesentlichen identisch sind. Kapitalverwaltungsgesellschaften haben zusätzlich die Möglichkeit die Verwaltung eines Investmentfonds unter Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Kündigungsfrist einzustellen. Das bedeutet, dass der Investmentfonds von der Verwahrstelle abgewickelt wird und keine weitere Verwaltung erfolgt.
Preisbildung
Bei börsengehandelten Investmentfonds kann der Preis je Anteil vom Anteilswert abweichen. Ursache hierfür ist die Preisbildung durch Angebot und Nachfrage und einer fortlaufenden Preisbildung. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hingegen ermittelt den Anteilspreis hingegen nur einmal täglich. Zusätzlich gilt es zu berücksichtigen, dass Makler an den Börsen unverbindliche Indikationen oder verbindliche Offerten stellen. Bei unverbindlichen Indikationen kann es vorkommen, dass eine Order nicht ausgeführt wird.